Möglich ist die Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen pro Jahr. Währenddessen läuft das Pflegegeld zur Hälfte weiter.
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Kurzantwort
Möglich ist die Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen pro Jahr. Währenddessen läuft das Pflegegeld zur Hälfte weiter.