Ausgezahlt wird die Sachleistung nicht. Nicht verbrauchtes Budget verfällt am Monatsende (außer beim Umwandlungsanspruch: bis zu 40 % können in Entlastungsleistungen umgewidmet werden).
Kombinationsleistung: Wer nur einen Teil des Budgets nutzt, erhält den Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.