Bei akuten Pflege-Notfällen gibt es zusätzlich bis zu 10 Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung mit Pflegeunterstützungsgeld. Während der Pflegezeit übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Krankenversicherungsbeiträge.
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Kurzantwort
Bei akuten Pflege-Notfällen gibt es zusätzlich bis zu 10 Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung mit Pflegeunterstützungsgeld. Während der Pflegezeit übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Krankenversicherungsbeiträge.