Wird die Ersatzpflege durch nahe Angehörige übernommen, ist der Betrag auf das Zweifache des Pflegegelds begrenzt (694 € bis 1.980 € je nach Pflegegrad). Fahrtkosten und nachgewiesener Verdienstausfall können zusätzlich erstattet werden.
Während der Verhinderungspflege läuft das Pflegegeld zu 50 % weiter (bis zu 6 Wochen pro Jahr).