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Kurzantwort
Wählen Sie Pflegegrad und Leistungsart – der Rechner zeigt alle monatlichen Beträge und Zuschüsse auf einen Blick.
| Pflegegeld | 347 € / Monat |
|---|---|
| Entlastungsbetrag (§ 45b) | 131 € / Monat |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40) | 42 € / Monat |
| Hausnotruf-Zuschuss | 27 € / Monat |
| Tages-/Nachtpflege (§ 41) | 721 € / Monat |
| Zuschuss vollstationäre Pflege (§ 43) | 805 € / Monat |
| Wohnraumanpassung (§ 40 Abs. 4) | bis zu 4.180 € je Maßnahme |
| Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (gemeinsamer Jahresbetrag) | bis zu 3.539 € / Jahr |
Stand 2026 (Beträge seit 01.01.2025 gültig). Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Das Pflegegeld beträgt monatlich: Pflegegrad 2 = 347 €, Pflegegrad 3 = 599 €, Pflegegrad 4 = 800 €, Pflegegrad 5 = 990 €. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025.
Pflegegeld (§ 37 SGB XI) wird ausgezahlt, wenn Angehörige oder andere Personen selbst pflegen. Die Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) ist ein Budget für einen ambulanten Pflegedienst – es wird nicht ausgezahlt, sondern direkt mit dem Dienst abgerechnet.
Sie können Pflegegeld und Sachleistung kombinieren: Nutzt ein Pflegedienst z. B. 50 % des Sachleistungs-Budgets, bleiben Ihnen 50 % des Pflegegelds als Auszahlung. Unser Rechner zeigt beide Varianten.
Unabhängig von Geld- oder Sachleistung stehen Ihnen zu: der Entlastungsbetrag (131 €/Monat), die Pflegehilfsmittel-Pauschale (42 €/Monat), der Hausnotruf-Zuschuss (27 €/Monat), Zuschüsse für den Wohnungsumbau (bis 4.180 € je Maßnahme) sowie der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €/Jahr ab Pflegegrad 2).
Mehr Hintergrundwissen finden Sie in unserem Überblick zur Pflegekasse und im Ratgeber.