Seite wird geladen …
Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags
1 Anbieter für § 37.3 Beratungsbesuche in Gelsenkirchen und Umgebung – vergleichen Sie Leistungen und Bewertungen.
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft nachweisen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Der Besuch dient der Beratung und Qualitätssicherung der häuslichen Pflege, nicht der Kontrolle.
Verzeichnis-Einträge stammen aus öffentlichen Quellen und sind unverbindlich.
Mehr über § 37.3 Beratungsbesuche erfahren · Alle Pflegeanbieter in Gelsenkirchen