Voraussetzung: Die pflegebedürftige Person stellt die häusliche Pflege selbst sicher. Wer das Pflegegeld bezieht, muss regelmäßige Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI nachweisen.
Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann als Anerkennung an die Pflegeperson weitergegeben werden – steuerfrei.