Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags
Ein ambulanter Pflegedienst kommt zu Ihnen nach Hause und übernimmt die pflegerischen Aufgaben, die Sie oder Ihre Angehörigen nicht (mehr) allein schaffen. Von der morgendlichen Körperpflege bis zur Wundversorgung – die Einsätze werden individuell nach Bedarf und Pflegegrad geplant.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2–5 können ambulante Sachleistungen (Pflegesachleistung) direkt über die Pflegekasse abrechnen lassen – je nach Pflegegrad aktuell bis zu etwa 796 bis 1.995 Euro monatlich. Wer zusätzlich Angehörige einbindet, kann Sach- und Geldleistungen kombinieren (Kombinationsleistung).
Mehr zu Pflegekosten und Leistungen der PflegekasseBetreuungsdienste schenken Zeit und Gesellschaft: Sie begleiten im Alltag, unternehmen etwas gemeinsam oder sind einfach da. Das entlastet Angehörige spürbar und gibt pflegebedürftigen Menschen mehr Lebensqualität und soziale Teilhabe.
Wenn der Haushalt zur Last wird, helfen Hauswirtschaftsdienste dort, wo es im Alltag zählt: saubere Wohnung, volle Vorratsschränke, warmes Essen. So bleibt das eigene Zuhause auch mit Pflegebedarf lebenswert und selbstbestimmt.
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft nachweisen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Der Besuch dient der Beratung und Qualitätssicherung der häuslichen Pflege, nicht der Kontrolle.