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Wenn der Haushalt zur Last wird, helfen Hauswirtschaftsdienste dort, wo es im Alltag zählt: saubere Wohnung, volle Vorratsschränke, warmes Essen. So bleibt das eigene Zuhause auch mit Pflegebedarf lebenswert und selbstbestimmt.

Hauswirtschaftliche Versorgung zählt zu den Pflegesachleistungen und kann mit Pflegegrad 2–5 über die Pflegekasse abgerechnet werden. Auch der Entlastungsbetrag lässt sich für anerkannte Haushaltshilfen nutzen.
Mehr zu Pflegekosten und Leistungen der PflegekasseEin ambulanter Pflegedienst kommt zu Ihnen nach Hause und übernimmt die pflegerischen Aufgaben, die Sie oder Ihre Angehörigen nicht (mehr) allein schaffen. Von der morgendlichen Körperpflege bis zur Wundversorgung – die Einsätze werden individuell nach Bedarf und Pflegegrad geplant.
Betreuungsdienste schenken Zeit und Gesellschaft: Sie begleiten im Alltag, unternehmen etwas gemeinsam oder sind einfach da. Das entlastet Angehörige spürbar und gibt pflegebedürftigen Menschen mehr Lebensqualität und soziale Teilhabe.
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft nachweisen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Der Besuch dient der Beratung und Qualitätssicherung der häuslichen Pflege, nicht der Kontrolle.