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Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung dabei, selbstbestimmt am Leben teilzuhaben – zu Hause, in der Schule, im Beruf und in der Freizeit. Die Leistungen werden individuell auf den Bedarf zugeschnitten.

Träger der Eingliederungshilfe sind die Sozialhilfeträger (SGB XII) bzw. Landschafts- und Bezirksverbände. Die Leistungen werden nach Bedarf bewilligt; je nach Leistungsart können Einkommens- und Vermögensgrenzen greifen.
Mehr zu Pflegekosten und Leistungen der PflegekasseEin ambulanter Pflegedienst kommt zu Ihnen nach Hause und übernimmt die pflegerischen Aufgaben, die Sie oder Ihre Angehörigen nicht (mehr) allein schaffen. Von der morgendlichen Körperpflege bis zur Wundversorgung – die Einsätze werden individuell nach Bedarf und Pflegegrad geplant.
Betreuungsdienste schenken Zeit und Gesellschaft: Sie begleiten im Alltag, unternehmen etwas gemeinsam oder sind einfach da. Das entlastet Angehörige spürbar und gibt pflegebedürftigen Menschen mehr Lebensqualität und soziale Teilhabe.
Wenn der Haushalt zur Last wird, helfen Hauswirtschaftsdienste dort, wo es im Alltag zählt: saubere Wohnung, volle Vorratsschränke, warmes Essen. So bleibt das eigene Zuhause auch mit Pflegebedarf lebenswert und selbstbestimmt.